EuGH-Urteil: Keine Cookies ohne Einwilligung
Warum Sie handeln sollten, bevor die deutschen Behörden das Urteil bestätigen
Der EuGH hat Anfang Oktober geurteilt. Er hat festgelegt, dass Tracking-Cookies nur noch nach ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers gesetzt werden dürfen. Das Urteil muss zwar von den deutschen Behörden noch bestätigt werden, doch das kann manchmal schneller gehen als man denkt. Warum Sie deshalb unbedingt jetzt schon handeln und was Sie ganz konkret angreifen sollten, erklären wir Ihnen in unserem #Datenschutzsnippet „EuGH Cookie-Urteil“.
#Datenschutzsnippet: EuGH Cookie-Urteil
Deutschland hat die bisherige ePrivacy Richtlinie nur sehr rudimentär umgesetzt. Es entstand die übliche Praxis, nur ein einfaches Cookie-Banner zu schalten. Dieser deutsche Sonderweg ist auf mittlere Sicht jedoch wahrscheinlich nicht mehr durchhaltbar.
Es empfiehlt sich deshalb bereits jetzt zu handeln und Alternativen vorzubereiten – bevor es hektisch wird.
Mit seinem Urteil vom 1.10.2019 ist der EuGH relativ eindeutig der Empfehlung der Datenschutzkonferenz (DSK) aus dem Vorjahr 2018 gefolgt sowie den zu erwartenden Regelungen der neuen ePrivacy Verordnung. Die ePrivacy Verordnung sollte eigentlich mit der DSGVO letztes Jahr in Kraft treten, wird aber für das nächste Jahr erwartet.
Was bedeutet das Urteil für Webseitenbetreiber?
Für die Scharfschaltung von Cookies auf Ihren Webseiten ist eine aktive Einwilligung zwingend erforderlich. Und diese Einwilligung muss vor der Scharfschaltung der Cookies umgesetzt und abgefragt worden sein.
Einige Datenschutzbehörden bringen sich inzwischen schon in Stellung und haben angekündigt, verstärkt die Abfrage eines solchen Cookie Consent elektronisch zu überprüfen. Das lässt darauf schließen, dass eine korrekte Cookie-Einwilligung ein zentral wichtiges Thema für die Datenschutzbehörden wird.
Was bei einem solchen Thema außerdem immer droht ist eine Abmahnwelle. Denn sobald etwas gesetzlich bestätigt ist, ist zu erwarten, dass es insbesondere im Wettbewerbsumfeld Firmen geben wird, die versuchen werden hier einzusteigen und Ihnen Probleme zu bereiten.
Rechtliche Anforderungen sind zum Teil noch nicht klar. Was empfehlen wir Ihnen dennoch jetzt schon ganz konkret?
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Handeln Sie jetzt mit der nötigen Ruhe
Schieben Sie das Thema nicht auf, denn die Thematik wird mit dem Aufschieben nicht besser. Das EuGH-Urteil muss zwar von den deutschen Behörden bestätigt werden, aber das kann manchmal schneller gehen als man denkt. Vor diesem Hintergrund wird eine schnelle Umsetzung eher hektisch und unvollständig.
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Geeignete technische Lösungen suchen
Machen Sie sich bereits jetzt mit technischen Lösungen für Ihre Webseite vertraut. Es gibt eine ganze Menge Anbieter, die teils etwas rudimentäre, teils etwas ausufernde Lösungen anbieten. Suchen Sie sich jetzt mit der nötigen Ruhe die Lösung aus, die für Ihre Webseite und Ihren Internetauftritt passt. Achten Sie dabei auch auf Gestaltungsmöglichkeiten für eine Opt-In-freundliche Abfrage, denn darum geht es ja. Sie wollen weiterhin Cookies setzen und die Daten nutzen können.
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Bestandsaufnahme – welche Cookies sind überhaupt aktiv?
Überprüfen Sie welche Cookies aktuell bei Ihnen aktiv sind. Das werden wahrscheinlich deutlich mehr Cookies sein als Sie vermuten. Man kann es mit relativ einfachen Mitteln selbst überprüfen oder mit der Unterstützung Ihres IT Dienstleisters.
Unsere Empfehlung ist ganz klar. Weniger ist mehr. Reduzieren Sie die Cookies auf diejenigen, die Sie für Ihr Geschäft wirklich benötigen und werden Sie den übrigen Ballast schnell los. Denn – was Sie gar nicht erst setzen müssen Sie nicht mühsam löschen.
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