EU Vertreter nach Artikel 27 DSGVO

Wir übernehmen für Unternehmen (Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter), die ihren Sitz außerhalb der EU haben, aber Daten von Betroffenen aus der EU verarbeiten, die Funktion eines offiziellen EU-Vertreters in allen Datenschutzbelangen.

Offizieller Vertreter gemäß Artikel 27 DSGVO: Ihre Vorteile

Hochqualifizierte Unterstützung

Unsere top ausgebildeteten und praxiserfahrenen Datenschutzexperten garantieren bestmögliche Beratung und Unterstützung in Sachen Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Auf ihre Fachkunde können Sie sich verlassen.

Praxisbewährte Empfehlungen

Dank jahrelanger Expertise und Erfahrung in zahlreichen Kundenprojekten sind wir in der Lage, praxisbewährte Empfehlungen für Ihr Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU auszusprechen.

Flexibler Einsatz

Unsere Datenschutzexperten sind für Sie da, wenn Sie sie brauchen. Wir nehmen uns Zeit für Sie, wenn datenschutzrechtliche Anfragen eintreffen und schließen uns gerne mit Ihnen zusammen, um datenschutzkonforme Unternehmensprozesse zu gestalten.

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Sie haben Ihren Sitz außerhalb der EU, verarbeiten aber personenbezogene Daten von Betroffenen aus der EU?

Wenn Sie personenbezogene Daten von Betroffenen aus der EU verarbeiten, sind Sie der EU-DSGVO unterworfen – unabhängig davon, wo Sie als Verarbeiter Ihren offiziellen Sitz haben. Somit sind Verarbeitungen, die zum einen nicht nur Daten von EU-Bürgern sondern auch von Nicht-EU-Bürgern, die sich aber in der EU aufhalten, auf ihre Datenschutzkonformität gemäß DSGVO zu überprüfen. Ebenso betroffen sind Verarbeitungen von Unternehmen ohne Standort in der EU, die aber eben Daten von Betroffenen aus der EU beinhalten.
Kurzum: verkaufen Sie innerhalb der EU Dienstleistungen oder Waren und erheben Sie dabei personenbezogene Daten, müssen Sie einen Vertreter mit Sitz in der EU benennen.

Was ist ein Vertreter nach Artikel 27 DSGVO?

Damit eine adäquate Information und Kontrolle erfolgen kann, schreibt die DSGVO im Artikel 27 vor, dass Unternehmen, die Ihren Sitz außerhalb der EU haben, aber personenbezogene Daten von Betroffenen aus der EU verarbeiten, einen Vertreter benennen müssen. Dieser MUSS wiederum seinen Sitz innerhalb der EU haben und somit für Behörden und Betroffene „erreichbar“ sein.

Wir stellen für Ihr Unternehmen einen solchen Vertreter für die Region D-A-CH, der als Ihre qualifizierte Informationsdrehscheibe rund um den Datenschutz fungiert und Sie bei der Bearbeitung von Anfragen kompetent unterstützt.

Vertreter gem. Art. 27 DSGVO: Unsere Leistungen

  • Übernahme der Vertreter-Rolle für die Region D-A-CH
  • Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden, Betroffene und sonstige Interessenten
  • Beantwortung von Standard-Anfragen in Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Regelmäßige und Ad-hoc-Berichterstattung an den Auftraggeber über eintreffende Anfragen
  • Vorab-Bewertung von Anfragen und unverbindliche Handlungsempfehlung
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„Wenn Sie innerhalb der EU Dienstleistungen oder Waren verkaufen und ergeben Sie dabei personenbezogene Daten, müssen Sie einen Vertreter mit Sitz in der EU benennen. Für diese Rolle sind gerne Ihr Partner.“

—Florian Padberg
Geschäftsführer

Häufige Fragen zum Vertreter nach Artikel 27 EU-DSGVO