Datenschutz im Verein

Datenschutzgrundverordnung bei Vereinen – Was muss bei der Umsetzung der DSGVO beachtet werden?

Für Vereine hat sich durch die Datenschutzgrundverordnung eigentlich nicht sehr viel verändert, denn die deutsche Rechtsgrundlage war bereits vor 2018 schon recht stringent geregelt. Da Verstöße jedoch nur in ganz wenigen eindeutigen und schweren Fällen von der Aufsichtsbehörde wirklich auch sanktioniert wurden, war der Datenschutz insbesondere bei kleineren Unternehmen und Organisationen – also auch bei Vereinen – einfach nicht „auf dem Radar“. Mit der Grundverordnung sieht es etwas anders aus.

DSGVO für Vereine

Florian Padberg im Experteninterview zum Thema Datenschutzgrundverordnung für Vereine

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Datenschutz im Verein nach der DSGVO. Das müssen Vereine beachten.

DSGVO in Verein: Die drei wichtigsten Punkte

1. Notwendigkeit: Für Vereine gelten keine allgemeinen Ausnahmeregelungen vom Datenschutz, auch wenn manche das gerne hätten. Die Vogel-Strauß-Taktik gilt also nicht – bitte kein Verschieben des Themas auf den St. Nimmerleins-Tag! Gehen Sie’s an!

2. Durchführung: Priorisieren Sie die Aufbauarbeiten im Datenschutz. Schaffen Sie eine gute Informationsbasis („Welche typischen Prozesse und Formulare haben wir? In welchen Systemen verarbeiten wir überhaupt personenbezogene Daten?“) und greifen Sie die größten Risikothemen als erstes an. Holen Sie sich dazu kompetente Hilfe.

3. Datenschutz als Selbstverständlichkeit: Begreifen Sie Datenschutz als dauerhaften Prozess. Je mehr Sie und Ihre Vereinskollegen sich damit beschäftigen, desto größer ist die Sensibilisierung. Sie bekommen immer mehr Sicherheit im angemessenen Umgang mit Mitgliederdaten und etwaige Probleme fallen Ihnen früher auf, ehe der Schaden zu groß werden kann. Gesunder Menschenverstand und Augenmaß sind hier die besten Ratgeber.

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