DSGVO Verstoß melden

Datenschutzpanne im Unternehmen: Was gibt es konkret zu tun?

Immer wieder kommt es in Unternehmen zu Datenschutzpannen und meldepflichtigen Datenschutzvorfällen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Teils werden Datenschutzvorfälle durch fehlende technische oder organisatorische Maßnahmen oder schlichtweg menschliche Fehler verusacht, aber natürlich auch durch gezielte Attacken von Hackern. Was ist zu tun, wenn Daten ungewollt Dritten bekannt werden oder in die falschen Hände geraten?

DATENSCHUTZPANNE

Florian Padberg im Experteninterview zum Thema Datenschutzpanne

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Weitere Informationen

Datenschutzpanne im Unternehmen. Analyse bis Meldung. So gehen Sie vor.

Datenschutzpanne und nun?

Der „Klassiker“ unter den Datenschutzpannen

Wie stellt man in der Regel eine Datenpanne fest?

Datenschutzverstoß – wie sind die konkreten Schritte?

Der Ablauf einer Datenschutzpanne – ein Beispiel

Datenschutzverletzung bei der Datenschutzaufsichtsbehörte melden

Muss ich den Analyse- und Melde-Prozess wirklich für jede kleine Unregelmäßigkeit durchlaufen?

Falscheinschätzung der Lage und keine Meldung an die Aufsichtsbehörde: Welches Risiko besteht?

Effektives Risiko-Bewertungs-System

Wann muss auch der Betroffene über die Datenschutzpanne informiert werden?

Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema Datenschutzverstoß

1. Seien Sie vorbereitet. Ihr Datenpannen-Team sollten Sie JETZT zusammenstellen, nicht erst wenn es brennt. Auch Ihr Riskmanagement-System sollten Sie beherrschen, damit eine rasche Bewertung trotzdem Hand und Fuß hat.

2. Seien Sie aufmerksam. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter, damit eine Datenpanne auch möglichst zeitnah als solche erkannt wird. Sie wissen, die Uhr tickt, 72 Stunden sind schneller um als man denkt.

3. Seien Sie konsequent. Sowohl in der unmittelbaren Reaktion auf die Panne an sich – Stichwort „Pull the Plug“ wenn nötig – als auch in der stringenten Verfolgung des Bewertungs- und Meldeprozesses in der Folge. Eine Aufsichtsbehörde wird Ihre aktive Kooperation immer bei einer Bußgeldentscheidung berücksichtigen.

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