Google Analytics Vertrag: Gemeinsame Verantwortlichkeit

Wie Sie Ihre Vertragsbeziehung mit Google auf den aktuellsten Stand bringen

Google Analytics wurde durch die Aufsichtsbehörden umgewidmet, das ist vielen nicht bekannt. Google Analytics wird nicht mehr als Auftragsverarbeitungsdienst gesehen, sondern gilt jetzt als Gemeinsame Verantwortlichkeit (Joint Control). Damit besteht Handlungsbedarf in Ihrem Google Analytics Konto. Wir zeigen Ihnen was Sie konkret tun müssen.

#Datenschutzsnippet: Google Analytics: Gemeinsame Verantwortlichkeit

Auftragsverarbeitung: Der Auftragnehmer arbeitet weisungsgebunden, der Auftraggeber bestimmt als Verantwortlicher Mittel und Zweck der Verarbeitung.

Gemeinsame Verantwortung: Zwei Verantwortliche verarbeiten gemeinsam personenbezogene Daten und verfolgen teilweise eigene Zwecke.

Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO

Wir kennen dieses Konstrukt bereits von den Facebook Fanpages, jetzt ist auch Google Analytics in dem Zusammenhang zu betrachten. Wenn man im Internet danach sucht, findet man jedoch nicht besonders viel. Sogar bei Google selbst wird das Thema ziemlich „totgeschwiegen“. Wir haben deshalb nachfolgend ein paar operative Tipps für Sie, wie Sie Ihre Vertragsbeziehung mit Google anpassen.

Google Analytics – Vertrag anpassen

  1. Loggen Sie sich in Ihrem Google Analytics Account ein
  2. Wählen Sie Kontoeinstellungen / Google-Produkte und -Dienste
  3. Google Measurement Controller-Controller Data Protection Terms – zustimmen
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Damit sind Sie in Richtung Google abgesichert und haben eine vernüftige, aktuelle Vertragsbeziehung.

Datenschutzdokumentation anpassen

Bitte vergessen Sie nicht Ihre Datenschutzdokumentation anzupassen und Google Analytics zu einer Gemeinsamen Verantwortlichkeit umzuwidmen.

Und wenn Sie Google Analytics einsetzen gilt seit 1. Oktober dieses Jahres umso mehr, dass man sich um eine passende Consent Management Lösung kümmern muss, denn Google Analytics ist natürlich ein einwilligungsrelevanter Dienst. Hier also ein klares Cookie Opt-In einholen, dann sind Sie datenschutzkonform unterwegs und können Ihren Website-Traffic vernünftig analysieren.

Haben Sie Fragen zur DSGVO-konformen Nutzung von Google Analytics oder anderen Themen? Wir helfen gerne!

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