Seit Mai 2018 gelten durch die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO; kurz auch: DSGVO) neue Vorschriften im Umgang mit personenbezogenen Daten. Deutsche Unternehmen sind dazu verpflichtet, diese Vorgaben rechtmäßig in Ihren Betrieb einzuführen und einzuhalten. Geschieht dies nicht, drohen Betroffenen erhebliche Strafen, z. B. in Form von Bußgeldern oder Schadensersatz.
Den Datenschutz und die Beantwortung der damit oft verbundenen rechtlichen Fragen intern abzubilden, ist oft selbst für große Unternehmen eine Herausforderung, handelt es sich doch um ein absolutes Spezialgebiet. Die notwendige rechtliche Expertise ist daher in vielen Unternehmen nicht vorhanden. Verarbeitet ein Unternehmen personenbezogene Daten, ist es jedoch stets zur Einhaltung der geltenden DSGVO verpflichtet. Zur Vermeidung von Verstößen, Bußgeldern, Abmahnungen oder Schadensersatz ist es unausweichlich sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Doch eine fachkundige, kompetente Beratung ist in der Regel zur Abwendung von Risiken und Schaden unerlässlich. Die hoch qualifizierte und dennoch pragmatische Beratung durch unsere DSGVO-Expertin und Rechtsanwältin Christiane Henneken zeigt Ihnen Lösungen und damit verbundene Chancen und Risiken bereits nach einer Ersteinschätzung. Sie hilft Ihnen beispielsweise herauszufinden, ob Sie Auftragsverarbeiter sind oder ein Verarbeitungsverzeichnis führen müssen und Vieles mehr. Mit diesem Wissen an der Hand haben Sie die beste Basis, um gute Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen.
Der fachmännisch aufbereitete Überblick im Gesetzesdschungel (DSGVO, deutsches Bundesdatenschutzgesetz BDSG sowie zahlreiche angrenzende Rechtsgebiete, wie beispielsweise das Arbeitsrecht) ist unerlässlich und hilft Ihnen dabei, Ihren Pflichten zum Datenschutz ordnungsgemäß und DSGVO-konform nachzukommen und rechtliche Herausforderungen exzellent zu meistern.
Darüber hinaus steht Ihnen unsere DSGVO-Expertin und Rechtsanwältin nicht nur beratend zur Seite. Sie unterstützt bei der Umsetzung und Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und darüberhinaus in gerichtlichen und behördlichen Verfahren. Hierbei achtet sie stets darauf, die datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend Ihres Geschäftsmodells im passenden Maße zu integrieren, ohne Ihr Tagesgeschäft zu behindern.