Benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten aus Frankfurt?
Diese Fragen lassen sich pauschal nur schwer beantworten, eine Beratung oder Abstimmung mit einem Experten hilft Ihnen unter Umständen bei den Überlegungen schnell weiter.
Grundsätzlich ist die Fragestellung jedoch, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten – welcher intern oder extern sein kann – benennen muss, um aus Sicht des Datenschutzrechts gut aufgestellt zu sein.
Falls in Ihrem Unternehmen in Frankfurt mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Es ist nicht vorgeschrieben, ob dieser ein interner Angestellter ist oder ob es ein externer Datenschutzbeauftragter sein muss. Doch das ist noch nicht alles.
Es könnte auch sein, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, auch wenn Sie nur 2-3 Mitarbeiter beschäftigen. Es gibt Sonderfälle, über welche Sie sich am besten von einem Spezialisten auf diesem Gebiet beraten lassen sollten. Ein Beispiel wäre: In Ihrem Unternehmen werden sensible Daten verarbeitet, welche zur Kategorie „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ (z. B Gesundheitsdaten) zählen, so dass eine Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durchgeführt werden muss. In einem solchen Fall ist das Unternehmen dazu verpflichtet, auch dann einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn es deutlich unter 20 Mitarbeiter beschäftigt.
Auch wenn das Unternehmen – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter – aus geschäftlichen Gründen Daten zur Person zum Zweck der Marktforschung oder Meinungsumfrage erhebt und explizit oder anonymisiert übermittelt, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Wir stellen Ihnen gerne einen Datenschutzbeauftragten als Profi an die Seite, falls Ihr Unternehmen dazu verpflichtet ist, einen zu bestellen und Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten in Frankfurt entscheiden.